zur 5. Auflage
... Wer sich über Straftaten im Zusammenhang mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr informieren möchte, erhält auf den S. 1.577 ff. einen von Trück lesenswert zusammengestellten Überblick. ...
... Angesprochen werden sowohl § 263 StGB(Betrug) wie auch der Kreditbetrug im technischen Sinne nach § 265b StGB. Hebenstreit hat seine Gedanken mit Hinweis auf die wesentliche Rechtsprechung so kompakt formuliert, dass die Darlegungen stets einen guten Einstieg in die Bearbeitung eines entsprechenden Falles bieten.
Wer sich über das Risiko der Untreue im Bankgeschäft informieren möchte, findet in diesem Werk gleich zwei Darstellungen, die diesen Problemkreis gut erschließen. Schmid (S. 940 ff.) ... erschließt dem Leser ... - im guten Sinne - lehrbuchartig, aber immer praxisnah, den Tatbestand der Untreue. Es handelt sich um eine durchdachte Abhandlung, die auch auf aktuelle Fragen ... eingeht.
... Schumann (hat) diesen Fragenkreis nochmals auf Kreditgeschäfte zugespitzt. Schumann legt völlig zu Recht auf den in diesem Zusammenhang sehr wichtigen bankrechtlichen Kontext ... besonderen Wert. ...
Praktische Relevanz für das Kreditgeschäft haben die §§ 75 ff. des Buches, wo es um Fragen der Insolvenz und der Sanierung von Unternehmen geht. Bieneck und Richter stellen das Insolvenzstrafrecht und zugehörige Fragen des Verfahrensrechts aktuell, kompakt und mit der Kompetenz langjähriger Berufserfahrung vor.
Allen Autoren des Werkes lag es unverkennbar am Herzen, den Praxisbezug besonders zu wahren, denn dem Leser wird stets die einschlägige Rechtsprechung präsentiert. Das ist die Stärke des Buches. ...
Das Handbuch hat in der fünften Aufl. seinen Anspruch und Ruf als Standardwerk gefestigt. An einigen Stellen muss man dieses Buch als ausgesprochenen Tipp handeln. Wer sich einen luziden Überblick über das Strafprozessrecht verschaffen will, dem kann man die hervorragenden Ausführungen von Niemeyer (§ 10, S. 201 ff.) zu empfehlen. ... so übersichtlich und gedanklich klar präsentiert ... lesenswerte Kurzdarstellung unseres Strafverfahrensrechts ... Ähnliches kann man zu den Ausführungen von Schmid in § 30 (S. 867 ff.) resümieren. Dort findet man einen kleinen "allgemeinen Teil" des Wirtschaftsrechts, der verschiedene Aspekte von der Zurechnungslehre über die Haftung bei Gremienentscheidungen bis zur Geldbuße gegen juristische Personen anspricht. ... Wer also einen Fall mit strafrechtlichen Bezügen im Wirtschaftsleben zu beurteilen hat, ist gut beraten, das von Müller-Gugenberger/Bieneck herausgegebene Werk zur Hand zu nehmen.
Prof. Dr. Christian Schröder, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In BankPraktiker 10/2012 S. 388
  
   
Der Müller-Gugenberger/Bieneck ist seit vielen Jahren ein zuverlässiger Ratgeber und ein wertvolles Arbeitsmittel für alle Juristen, die mit dem Wirtschaftsstrafrecht zu tun haben. … Das Besondere am vorliegenden Handbuch war und ist seine praxisorientierte Konzeption - ein Blick in das Inhaltsverzeichnis offenbart die kluge Systematik des Aufbaus, der in chronologischer Ab folge die einzelnen Stadien des „Lebens“ eines Unternehmens durchläuft und dort die jeweils möglichen Straftaten und Pflichtverstöße systematisch darstellt. … Besondere Aktualisierungsnotwendigkeit bestand für das von Müller-Gugenberger selbst verfasste Kapitel zum Europäischen Wirtschaftsstrafrecht, das als besonders gelungen hervorgehoben werden darf. Das Handbuch ist insoweit nicht nur auf dem neuesten Stand und gibt konzise einen guten Überblick über die aktuellen EU-Rechtsakte. … Ein großer Vorteil des Handbuchs besteht darin, dass man jedenfalls für den Einstieg in die verschiedenen Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts nicht eine Vielzahl von Kommentaren zum jeweiligen Einzelgesetz (AktG, lnsO oder GWB) heranziehen muss. … Im Vergleich zu anderen Handbüchern oder reinen StGB-Kommentaren zeichnet sich der Müller-Gugenberger/Bieneck vor allem durch seinen auf die praktischen Bedürfnisse ausgerichteten Aufbau und eine klare, gut verständliche Darstellung der einzelnen Delikte aus.
Das Werk folgt - so auch das Vorwort - der Prämisse: „Aus der Praxis - für die Praxis“. Die besondere Orientierung an der Zielgruppe der Praktiker findet dementsprechend ihren Widerhall auch bei den Autoren, die ausnahmslos praktisch tätig sind. … kann der Müller-Gugenberger/Bieneck auch in der fünften Auflage die Bezeichnung als »Standardwerk“ mühelos rechtfertigen. Dies gilt umso mehr, als die Neuauflage dem Erfordernis nach Aktualität, welches infolge des immens schnellen Wandels gesetzlicher Regelungen und neuer Begehungsformen besonders im Wirtschaftsstrafrecht von enormer Bedeutung ist, rundum gerecht wird. Auf Grund der durchweg verständlichen sprachlichen Gestaltung ist das Handbuch nicht nur ein umfassendes Werk für den spezialisierten Verteidiger. Vielmehr ist es auch für all diejenigen erste Wahl, die einen schnellen ersten Einblick in die verschiedensten Facetten des komplexen und vielschichtigen Rechtsgebiets erlangen wollen, ohne dabei mit einer Fülle von Detailproblemen konfrontiert zu werden. Da die gesamte Darstellung zudem speziell auf die Belange von Unternehmen abgestimmt ist, richtet sie sich gleichermaßen an die mit der Wahrnehmung von Unternehmensinteressen betrauten Rechtsanwälte sowie an Verteidiger, deren „täglich Brot“ nicht die Bearbeitung wirtschaftsstrafrechtlicher Fälle ist. Besonderes Interesse dürften gerade auch die beratenden Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) an dem Buch haben, enthält es doch in seinem letzten Teil zusammenhängende Ausführungen zu deren Strafbarkeitsrisiken von nicht zu unterschätzendem Wert. …
Insgesamt ist auch die fünfte Auflage des Müiler-Gugenberg/Bieneck ein wirklich gelungener Wurf, mit Hilfe dessen sich jeder, der mit dem Wirtschaftsstrafrecht befasst ist, in kurzer Zeit zuverlässig die aktuelle Rechtslage erschließen kann.
Professor Dr. Helmut Satzger und Oliver Suchy, Ludwig-Maximilians-Universität München. In JZ 6/2012 S. 307
   
   
... Selbstverständlich werden die straf- wie bußgeldrechtlichen Folgen rechtswidrigen Verhaltens angesprochen, umfassend dokumentiert, problematisiert, systematisiert, jedenfalls verlässlich vorgestellt. Das durfte man erwarten. Was dieses Handbuch aber so heraushebt, ist die Einbettung der Behandlung der repressiven Folgen von Rechtsverstößen in die Gesamtdarstellung der jeweiligen Materie des Zivil-, Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Sozialversicherungs-, Verwaltungs-, Steuer-, Bank-, Finanz-, Daten-, Umwelt-, Lebensmittel-, sonstigen Wirtschafts- (z.B. zur Außenwirtschaft, zum Wettbewerb wie zum Schutz geistigen Eigentums) und Berufsrechts, sachgerecht ergänzt durch das Aufzeigen kriminalistischer, historische und wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen. Es findet sich nicht nur eine attraktive Darstellung zur Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Bischoff und Schöpsdau in § 9), sondern es werden wie selbstverständlich, aber eben alles andere als selbstverständlich, auch die europarechtlichen Grundlagen und sonstigen Auswirkungen an allen einschlägigen Stellen erläutert. Und so ganz nebenbei bieten die ersten knapp 500 Seiten auch noch einen lehrbuchartigen Überblick über das Straf- und Strafprozessrecht mit allein 60 Seiten aus der Sicht der Verteidigung. ...
Darf man an einem vorzüglichen Werk, einem Buch, das nicht ohne Grund als „Grüne Bibel“ bekannt ist und dessen verdientermaßen höchste Wertschätzung für die Vorauflagen auch für die Neuauflage gerechtfertigt ist, auch Kritik üben? Ja, man darf, denn nichts ist so perfekt, dass nicht irgendein Detail doch noch verbesserungsfähig wäre. Pingeliges Herummäkeln würde aber der vorliegenden brillanten Leistung bestimmt nicht gerecht. Ich beschränke mich deshalb auf die Äußerung eines Wunsches: Criminal Compliance halte ich nicht für eine vorübergehende Modeerscheinung, auch wenn die derzeitige Konjunktur dieses Themas so überhitzt ist, dass die Rechtsanwälte Winkelhauer und Alexander nicht ohne Grund oftmals unnötigen Aktionismus konstatieren (§ 16, Rn. 16) und sich vor allem völlig zu Recht nicht mit dem schönen Schein, sondern nur mit tatsächlich korrekter Handhabung zufrieden gehen wollen (Rn. 20). Daher wäre (etwa in § 30) eine Kompaktdarstellung dieser laut Stichwortverzeichnis an 23 Stellen auftauchenden Problematik sachgerecht.
Gleichwohl - dieser Wunsch trübt bestimmt nicht den Gesamteindruck. Bei einschlägigem Sachverhalt lohnt es sich immer, das Standardwerk zu Rate zu ziehen: Ein Monument, das Maßstäbe setzt!
Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, Dessau-Roßlau. In wistra 10/2011 S. 373/374
   
  
... Gegenüber der Vorauflage wurden auf Grund der rasanten Rechtsentwicklung alle Teile des Werks aktualisiert und vielfach auch ganz oder teilweise neu abgefasst. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang im Teil 1 die Darstellungen in § 5 zum Europäischen Wirtschaftsstrafrecht und § 9 zur grenzüberschreitenden Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie im Teil 2 zum Gesellschaftsstrafrecht (§ 23) und zur Kapitalbeschaffung (§§ 28, 29). Die zunehmenden Fälle von Computer- und Internetkriminalität werden mit neuen Begehungsformen wie Phishing und Skimming in § 42 (Datenverarbeitung), aber auch in § 49 beim Kapitel über bargeldlosen Zahlungsverkehr näher erläutert. Wesentlich an Bedeutung gewonnen hat auch die Untreue durch zahlreiche neue Entscheidungen, die in die §§ 31, 32 und 67 eingearbeitet wurden. Inhaltliche Neuerungen ergeben sich auch durch die Einarbeitung von Compliance (vor allem in §§ 16 und 31) und Corporate Governance sowie die Neubearbeitung des Kapitels zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 36).
Das vorliegende Handbuch zum Wirtschaftsstrafrecht deckt damit die wesentlichen Teile dieser komplexen Rechtsmaterie ab und gibt dazu einen schnellen Überblick zu den relevanten Problemstellungen für die Praxis. Der durch das Abstellen auf die Lebensabschnitte des Unternehmens teilweise erschwerte Zugang zu einzelnen relevanten Straftatbeständen, deren Darstellungen auf mehrere Kapitel verteilt sind, wird aber am Ende des Handbuchs durch ein umfassendes Gesetzes- und Stichwortverzeichnis erleichtert. Auch in seiner aktuellen Neuauflage handelt es sich damit beim Müller-Guggenberger/Bieneck um ein besonders empfehlenswertes Kompendium mit den relevanten Strafbarkeitsrisiken aus allen Bereichen des Unternehmens, das für die Praxis eine hilfreiche Arbeitsgrundlage bietet. Vor allem die übersichtliche Darstellung der zahlreichen Spezialmaterien mit weiterführenden Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung erlaubt all denjenigen ein effektives und zielführendes Arbeiten mit diesem Handbuch, die sich als Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger mit diesen künftig weiter an Bedeutung gewinnenden, zahllosen Normenkomplexen des Wirtschaftsstrafrechts zu befassen haben.
Dr. Wolfgang Bär, Richter am Oberlandesgericht in Bamberg. In MMR-Aktuell Ausgabe 19/2011, 323987
 
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmer und Manager haben zugenommen und sind stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. ... Vor diesem Hintergrund sollten sich Manager deutscher Unternehmen zwingend mit den für sie geltenden strafrechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen, um sich und das Unternehmen schützen zu können. Dazu liefert das Werk Wirtschaftsrecht - Handbuch des Wirtschaftsstraf- und ordnungswidrigkeitenrechts auf 2945 Seiten eine umfassende und für die Praxis wertvolle Grundlage. Das Buch (...) zeichnet sich durch eine an praktischen Themenfeldern orientierte Struktur aus und nimmt dabei sowohl typische Stabsfunktionen (z.B. Rechnungs- und Finanzwesen), als auch praxisrelevante Aspekte für Linienfunktionen (z.B. Schmiergeldzahlungen, Ausschreibungsabsprachen) in den Blick Das 26-köpfige Autorenteam, überwiegend bestehend aus langjährig erfahrenen Staatsanwälten und Richtern, beleuchtet nicht nur rein fachliche Fragestellungen, sondern vermittelt auch praktische Erfahrungen, indem Beispiele und Warnsignale erläutert werden. Dabei finden internationale Aspekte integriert Berücksichtigung. ... Insgesamt ist das Buch „Wirtschaftsstrafrecht“ für Manager, Leiter Compliance, Leiter Recht, entsprechende Berater sowie für Staatsanwälte, Richter und Behörden zu empfehlen.
Dr. Rüdiger Theiselmann, LL.M.oec., Frankfurt am Main. In: Corporate Finance Law, Nr. 2/2011, 1/11
   
   
... Das seit nunmehr fast 25 Jahren bewährte Konzept des Werkes wurde beibehalten: Weiterhin bietet es die umfassende - und bemerkenswert kompetente - Darstellung des Wirtschaftsstrafrechts in einem weit verstandenen Sinn ... Demgegenüber hat der Autorenkreis eine deutliche Erweiterung ... erfahren. Diese personellen Veränderungen haben ... zu einer tiefgreifenden Über- oder sogar Neubearbeitung weiter Teile des Handbuchs geführt, die dessen Wert für den mit Fragen des Wirtschaftsstrafrechts befassten Praktiker noch einmal steigern konnte.
Staatsanwalt Dr. Klaus Stohrer, Stuttgart. In Die Justiz 6/2011, S. 172
   
   
„Wirtschaftsstrafrecht auf neuestem Stand“
„Es ist das große Verdienst des Werkes, Strukturen in das Gesetzeschaos zu bringen. Dabei gehen die Autoren sehr systematisch vor.“ ... „Obwohl das Werk hohen wissenschaftlichen Anforderungen genügt, gefällt es durch eine Sprache und eine Art der Darstellung, die nicht nur für Juristen verständlich ist. Es wendet sich an eine Vielzahl von Funktionen im Unternehmen. Aus den profunden Erkenntnissen werden nicht nur Geschäftsleitung und Personalwesen ihren Nutzen ziehen. Auch das Finanz- und Rechnungswesen, die Steuerabteilung, die Materialwirtschaft, Produktion und Vertrieb werden hier Antworten zu konkreten betrieblichen Fragestellungen finden. Wichtig ist das Buch vor allem für die externen und internen Rechtsberater eines Unternehmens. Dies gilt für solche, die auf dem Gebiet der Compliance tätig sind.
Rundum: Das Werk darf in keinem Unternehmen fehlen, das sich ernsthaft zum Ziel gesetzt hat, strafrechtliche Risiken vermeiden."
Rechtsanwalt Dr. Klaus Pottmeyer, Düsseldorf. In AW-Prax 4/2011, S. 123
 
Siehe auch