... Wer sich über Straftaten im Zusammenhang
mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr informieren möchte,
erhält auf den S. 1.577 ff. einen von
Trück lesenswert zusammengestellten
Überblick. ...
... Angesprochen werden sowohl § 263
StGB(Betrug) wie auch der Kreditbetrug im technischen Sinne nach
§ 265b StGB. Hebenstreit hat seine Gedanken mit
Hinweis auf die wesentliche Rechtsprechung so kompakt formuliert,
dass die Darlegungen stets einen guten Einstieg in die Bearbeitung
eines entsprechenden Falles bieten.
Wer sich über das Risiko der Untreue im
Bankgeschäft informieren möchte, findet in diesem Werk
gleich zwei Darstellungen, die diesen Problemkreis gut
erschließen. Schmid (S. 940 ff.) ...
erschließt dem Leser ... - im guten Sinne - lehrbuchartig,
aber immer praxisnah, den Tatbestand der Untreue. Es handelt sich
um eine durchdachte Abhandlung, die auch auf aktuelle Fragen ...
eingeht.
... Schumann (hat) diesen Fragenkreis
nochmals auf Kreditgeschäfte zugespitzt.
Schumann legt völlig zu Recht auf den in diesem
Zusammenhang sehr wichtigen bankrechtlichen Kontext ... besonderen
Wert. ...
Praktische Relevanz für das
Kreditgeschäft haben die §§ 75 ff. des Buches, wo es
um Fragen der Insolvenz und der Sanierung von Unternehmen geht.
Bieneck und Richter stellen das
Insolvenzstrafrecht und zugehörige Fragen des Verfahrensrechts
aktuell, kompakt und mit der Kompetenz langjähriger
Berufserfahrung vor.
Allen Autoren des Werkes lag es unverkennbar am
Herzen, den Praxisbezug besonders zu wahren, denn dem Leser wird
stets die einschlägige Rechtsprechung präsentiert. Das
ist die Stärke des Buches. ...
Das Handbuch hat in der fünften Aufl. seinen
Anspruch und Ruf als Standardwerk gefestigt. An einigen Stellen
muss man dieses Buch als ausgesprochenen Tipp handeln. Wer sich
einen luziden Überblick über das Strafprozessrecht
verschaffen will, dem kann man die hervorragenden Ausführungen
von Niemeyer (§ 10, S. 201 ff.) zu empfehlen. ...
so übersichtlich und gedanklich klar präsentiert ...
lesenswerte Kurzdarstellung unseres Strafverfahrensrechts ...
Ähnliches kann man zu den Ausführungen von
Schmid in § 30 (S. 867 ff.) resümieren. Dort
findet man einen kleinen "allgemeinen Teil" des Wirtschaftsrechts,
der verschiedene Aspekte von der Zurechnungslehre über die
Haftung bei Gremienentscheidungen bis zur Geldbuße gegen
juristische Personen anspricht. ... Wer also einen Fall mit
strafrechtlichen Bezügen im Wirtschaftsleben zu beurteilen
hat, ist gut beraten, das von
Müller-Gugenberger/Bieneck herausgegebene Werk zur
Hand zu nehmen.
Prof. Dr. Christian Schröder,
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In BankPraktiker
10/2012 S. 388
Der
Müller-Gugenberger/Bieneck ist seit vielen Jahren
ein zuverlässiger Ratgeber und ein wertvolles Arbeitsmittel
für alle Juristen, die mit dem Wirtschaftsstrafrecht zu tun
haben. … Das Besondere am vorliegenden Handbuch war und ist
seine praxisorientierte Konzeption - ein Blick in das
Inhaltsverzeichnis offenbart die kluge Systematik des Aufbaus, der
in chronologischer Ab folge die einzelnen Stadien des
„Lebens“ eines Unternehmens durchläuft und dort
die jeweils möglichen Straftaten und Pflichtverstöße
systematisch darstellt. … Besondere
Aktualisierungsnotwendigkeit bestand für das von
Müller-Gugenberger selbst verfasste Kapitel zum
Europäischen Wirtschaftsstrafrecht, das als besonders gelungen
hervorgehoben werden darf. Das Handbuch ist insoweit nicht nur auf
dem neuesten Stand und gibt konzise einen guten Überblick
über die aktuellen EU-Rechtsakte. … Ein großer
Vorteil des Handbuchs besteht darin, dass man jedenfalls für
den Einstieg in die verschiedenen Bereiche des
Wirtschaftsstrafrechts nicht eine Vielzahl von Kommentaren zum
jeweiligen Einzelgesetz (AktG, lnsO oder GWB) heranziehen muss.
… Im Vergleich zu anderen Handbüchern oder reinen
StGB-Kommentaren zeichnet sich der
Müller-Gugenberger/Bieneck vor allem durch seinen
auf die praktischen Bedürfnisse ausgerichteten Aufbau und eine
klare, gut verständliche Darstellung der einzelnen Delikte
aus.
Das Werk folgt - so auch das Vorwort - der Prämisse:
„Aus der Praxis - für die Praxis“. Die besondere
Orientierung an der Zielgruppe der Praktiker findet dementsprechend
ihren Widerhall auch bei den Autoren, die ausnahmslos praktisch
tätig sind. … kann der
Müller-Gugenberger/Bieneck auch in der
fünften Auflage die Bezeichnung als »Standardwerk“
mühelos rechtfertigen. Dies gilt umso mehr, als die Neuauflage
dem Erfordernis nach Aktualität, welches infolge des immens
schnellen Wandels gesetzlicher Regelungen und neuer Begehungsformen
besonders im Wirtschaftsstrafrecht von enormer Bedeutung ist,
rundum gerecht wird. Auf Grund der durchweg verständlichen
sprachlichen Gestaltung ist das Handbuch nicht nur ein umfassendes
Werk für den spezialisierten Verteidiger. Vielmehr ist es auch
für all diejenigen erste Wahl, die einen schnellen ersten
Einblick in die verschiedensten Facetten des komplexen und
vielschichtigen Rechtsgebiets erlangen wollen, ohne dabei mit einer
Fülle von Detailproblemen konfrontiert zu werden. Da die
gesamte Darstellung zudem speziell auf die Belange von Unternehmen
abgestimmt ist, richtet sie sich gleichermaßen an die mit der
Wahrnehmung von Unternehmensinteressen betrauten Rechtsanwälte
sowie an Verteidiger, deren „täglich Brot“ nicht
die Bearbeitung wirtschaftsstrafrechtlicher Fälle ist.
Besonderes Interesse dürften gerade auch die beratenden Berufe
(Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) an dem Buch haben,
enthält es doch in seinem letzten Teil zusammenhängende
Ausführungen zu deren Strafbarkeitsrisiken von nicht zu
unterschätzendem Wert. …
Insgesamt ist auch die fünfte Auflage des
Müiler-Gugenberg/Bieneck ein wirklich gelungener
Wurf, mit Hilfe dessen sich jeder, der mit dem
Wirtschaftsstrafrecht befasst ist, in kurzer Zeit zuverlässig
die aktuelle Rechtslage erschließen kann.
Professor Dr. Helmut Satzger und
Oliver Suchy, Ludwig-Maximilians-Universität
München. In JZ 6/2012 S. 307
... Selbstverständlich werden die straf- wie
bußgeldrechtlichen Folgen rechtswidrigen Verhaltens
angesprochen, umfassend dokumentiert, problematisiert,
systematisiert, jedenfalls verlässlich vorgestellt. Das durfte
man erwarten. Was dieses Handbuch aber so heraushebt, ist die
Einbettung der Behandlung der repressiven Folgen von
Rechtsverstößen in die Gesamtdarstellung der jeweiligen
Materie des Zivil-, Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-,
Sozialversicherungs-, Verwaltungs-, Steuer-, Bank-, Finanz-,
Daten-, Umwelt-, Lebensmittel-, sonstigen Wirtschafts- (z.B. zur
Außenwirtschaft, zum Wettbewerb wie zum Schutz geistigen
Eigentums) und Berufsrechts, sachgerecht ergänzt durch das
Aufzeigen kriminalistischer, historische und
wirtschaftswissenschaftlicher Grundlagen. Es findet sich nicht nur
eine attraktive Darstellung zur Internationalen Rechtshilfe in
Strafsachen (Bischoff und Schöpsdau in § 9), sondern es
werden wie selbstverständlich, aber eben alles andere als
selbstverständlich, auch die europarechtlichen Grundlagen und
sonstigen Auswirkungen an allen einschlägigen Stellen
erläutert. Und so ganz nebenbei bieten die ersten knapp 500
Seiten auch noch einen lehrbuchartigen Überblick über das
Straf- und Strafprozessrecht mit allein 60 Seiten aus der Sicht der
Verteidigung. ...
Darf man an einem vorzüglichen Werk, einem
Buch, das nicht ohne Grund als „Grüne Bibel“
bekannt ist und dessen verdientermaßen höchste
Wertschätzung für die Vorauflagen auch für die
Neuauflage gerechtfertigt ist, auch Kritik üben? Ja, man darf,
denn nichts ist so perfekt, dass nicht irgendein Detail doch noch
verbesserungsfähig wäre. Pingeliges Herummäkeln
würde aber der vorliegenden brillanten Leistung bestimmt nicht
gerecht. Ich beschränke mich deshalb auf die
Äußerung eines Wunsches: Criminal Compliance halte ich
nicht für eine vorübergehende Modeerscheinung, auch wenn
die derzeitige Konjunktur dieses Themas so überhitzt ist, dass
die Rechtsanwälte Winkelhauer und Alexander nicht ohne Grund
oftmals unnötigen Aktionismus konstatieren (§ 16, Rn. 16)
und sich vor allem völlig zu Recht nicht mit dem schönen
Schein, sondern nur mit tatsächlich korrekter Handhabung
zufrieden gehen wollen (Rn. 20). Daher wäre (etwa in §
30) eine Kompaktdarstellung dieser laut Stichwortverzeichnis an 23
Stellen auftauchenden Problematik sachgerecht.
Gleichwohl - dieser Wunsch trübt bestimmt nicht den
Gesamteindruck. Bei einschlägigem Sachverhalt lohnt es sich
immer, das Standardwerk zu Rate zu ziehen: Ein Monument, das
Maßstäbe setzt!
Leitender Oberstaatsanwalt Folker
Bittmann, Dessau-Roßlau. In wistra 10/2011 S.
373/374
... Gegenüber der Vorauflage wurden auf
Grund der rasanten Rechtsentwicklung alle Teile des Werks
aktualisiert und vielfach auch ganz oder teilweise neu abgefasst.
Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang im Teil 1 die
Darstellungen in § 5 zum Europäischen
Wirtschaftsstrafrecht und § 9 zur grenzüberschreitenden
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie im Teil 2
zum Gesellschaftsstrafrecht (§ 23) und zur Kapitalbeschaffung
(§§ 28, 29). Die zunehmenden Fälle von Computer- und
Internetkriminalität werden mit neuen Begehungsformen wie
Phishing und Skimming in § 42 (Datenverarbeitung), aber auch
in § 49 beim Kapitel über bargeldlosen Zahlungsverkehr
näher erläutert. Wesentlich an Bedeutung gewonnen hat
auch die Untreue durch zahlreiche neue Entscheidungen, die in die
§§ 31, 32 und 67 eingearbeitet wurden. Inhaltliche
Neuerungen ergeben sich auch durch die Einarbeitung von Compliance
(vor allem in §§ 16 und 31) und Corporate Governance
sowie die Neubearbeitung des Kapitels zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit (§ 36).
Das vorliegende Handbuch zum
Wirtschaftsstrafrecht deckt damit die wesentlichen Teile dieser
komplexen Rechtsmaterie ab und gibt dazu einen schnellen
Überblick zu den relevanten Problemstellungen für die
Praxis. Der durch das Abstellen auf die Lebensabschnitte des
Unternehmens teilweise erschwerte Zugang zu einzelnen relevanten
Straftatbeständen, deren Darstellungen auf mehrere Kapitel
verteilt sind, wird aber am Ende des Handbuchs durch ein
umfassendes Gesetzes- und Stichwortverzeichnis erleichtert. Auch in
seiner aktuellen Neuauflage handelt es sich damit beim
Müller-Guggenberger/Bieneck um ein besonders empfehlenswertes
Kompendium mit den relevanten Strafbarkeitsrisiken aus allen
Bereichen des Unternehmens, das für die Praxis eine hilfreiche
Arbeitsgrundlage bietet. Vor allem die übersichtliche
Darstellung der zahlreichen Spezialmaterien mit
weiterführenden Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung
erlaubt all denjenigen ein effektives und zielführendes
Arbeiten mit diesem Handbuch, die sich als Richter, Staatsanwalt
oder Verteidiger mit diesen künftig weiter an Bedeutung
gewinnenden, zahllosen Normenkomplexen des Wirtschaftsstrafrechts
zu befassen haben.
Dr. Wolfgang Bär, Richter am
Oberlandesgericht in Bamberg. In MMR-Aktuell Ausgabe 19/2011,
323987
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmer
und Manager haben zugenommen und sind stärker in den Fokus der
Öffentlichkeit gerückt. ... Vor diesem
Hintergrund sollten sich Manager deutscher Unternehmen zwingend mit
den für sie geltenden strafrechtlichen Rahmenbedingungen
vertraut machen, um sich und das Unternehmen schützen zu
können. Dazu liefert das Werk Wirtschaftsrecht - Handbuch des
Wirtschaftsstraf- und ordnungswidrigkeitenrechts auf 2945 Seiten
eine umfassende und für die Praxis wertvolle Grundlage. Das
Buch (...) zeichnet sich durch eine an praktischen Themenfeldern
orientierte Struktur aus und nimmt dabei sowohl typische
Stabsfunktionen (z.B. Rechnungs- und Finanzwesen), als auch
praxisrelevante Aspekte für Linienfunktionen (z.B.
Schmiergeldzahlungen, Ausschreibungsabsprachen) in den Blick Das
26-köpfige Autorenteam, überwiegend bestehend aus
langjährig erfahrenen Staatsanwälten und Richtern,
beleuchtet nicht nur rein fachliche Fragestellungen, sondern
vermittelt auch praktische Erfahrungen, indem Beispiele und
Warnsignale erläutert werden. Dabei finden internationale
Aspekte integriert Berücksichtigung. ... Insgesamt ist das
Buch „Wirtschaftsstrafrecht“ für Manager, Leiter
Compliance, Leiter Recht, entsprechende Berater sowie für
Staatsanwälte, Richter und Behörden zu empfehlen.
Dr. Rüdiger Theiselmann,
LL.M.oec., Frankfurt am Main. In: Corporate Finance Law, Nr.
2/2011, 1/11
... Das seit nunmehr fast 25 Jahren bewährte
Konzept des Werkes wurde beibehalten: Weiterhin bietet es die
umfassende - und bemerkenswert kompetente - Darstellung des
Wirtschaftsstrafrechts in einem weit verstandenen Sinn ...
Demgegenüber hat der Autorenkreis eine deutliche Erweiterung
... erfahren. Diese personellen Veränderungen haben ... zu
einer tiefgreifenden Über- oder sogar Neubearbeitung weiter
Teile des Handbuchs geführt, die dessen Wert für den mit
Fragen des Wirtschaftsstrafrechts befassten Praktiker noch einmal
steigern konnte.
Staatsanwalt Dr. Klaus Stohrer,
Stuttgart. In Die Justiz 6/2011, S. 172
„Wirtschaftsstrafrecht auf neuestem
Stand“
„Es ist das große Verdienst des
Werkes, Strukturen in das Gesetzeschaos zu bringen. Dabei gehen die
Autoren sehr systematisch vor.“ ... „Obwohl das Werk
hohen wissenschaftlichen Anforderungen genügt, gefällt es
durch eine Sprache und eine Art der Darstellung, die nicht nur
für Juristen verständlich ist. Es wendet sich an eine
Vielzahl von Funktionen im Unternehmen. Aus den profunden
Erkenntnissen werden nicht nur Geschäftsleitung und
Personalwesen ihren Nutzen ziehen. Auch das Finanz- und
Rechnungswesen, die Steuerabteilung, die Materialwirtschaft,
Produktion und Vertrieb werden hier Antworten zu konkreten
betrieblichen Fragestellungen finden. Wichtig ist das Buch vor
allem für die externen und internen Rechtsberater eines
Unternehmens. Dies gilt für solche, die auf dem Gebiet der
Compliance tätig sind.
Rundum: Das Werk darf in keinem Unternehmen
fehlen, das sich ernsthaft zum Ziel gesetzt hat, strafrechtliche
Risiken vermeiden."
Rechtsanwalt Dr. Klaus Pottmeyer,
Düsseldorf. In AW-Prax 4/2011, S. 123