„… Das relativ rasche Erscheinen der
erheblich erweiterten 2. Auflage zeigt, dass für die
Darstellung ein Bedürfnis bei Unternehmern und ihren Beratern
besteht und dass das Werk diesem Bedürfnis gerecht wird. In
der Tat handelt es sich um die einzige vollständige und
aktualisierte Gesamtdarstellung des deutschen
Wirtschaftsstrafrechts… Bekanntlich hat die längst
etablierte Tätigkeit spezialisierter
Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Wirtschaftsstrafsachen das
unternehmerische Risiko beträchtlich gesteigert. Dieses Risiko
kalkulieren zu helfen ist heute Pflicht jeden Beraters. Das
vorliegende Werk ist hierzu ein vorzüglicher und
unentbehrlicher Ratgeber.“
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus
Tiedemann, Freiburg /Br., in: NJW 1993, 46
„Zusammenfassend kann festgehalten werden,
dass dieses Kompendium des Wirtschaftsstrafrechts dem in Vorwort
gesetzten Anspruch uneingeschränkt gerecht wird, … Nach
den teilweise erheblichen Erweiterungen und Neubearbeitungen
bleiben nur noch wenige Ergänzungswünsche offen. Positiv
hervorzuheben ist auch, dass die Bearbeiter stärker als in der
Erstauflage Position beziehen. …Insgesamt hat das Werk durch
die Überarbeitung nichts von seiner Stärke
eingebüßt, sondern im Gegenteil an Prägnanz und
Informationsgehalt deutlich gewonnen. Es wird sich deshalb auch
weiterhin für den Praktiker – sei es den Unternehmer
selbst oder seine Berater – als unverzichtbares
Nachschlagewerk erweisen.“
Prof. Dr. Gerhard Dannecker,
Bayreuth, in: GA 1994, 83 – 88
„…in nicht mehr zu überbietender
Weise gelungen, eine übersichtliche und leicht durchschaubare
Gliederung herzustellen, die es auch dem Nichtjuristen
ermöglicht, rasch zu den Themen vorzustoßen, die ihn
gerade interessieren… Insgesamt lässt sich
zusammenfassend zu dem Werk „Wirtschaftsstrafrecht“
sagen, dass es längst einen unverzichtbaren Bestandteil
für die Handbibliothek aller darstellt, die sich mit
Wirtschaftsstrafrecht befassen.“
Dr. H. Ebel, Prof. an der
Fachhochschule für Polizei, Villingen-Schwenningen, in:
AW-Prax 1995, 75
„An dem Handbuch fasziniert nach wie vor
die Leistung, dass die vielschichtige und unübersichtliche,
über zahllose Rechtsvorschriften verstreute Rechtsmaterie des
Wirtschaftsstraf- und –ordnungswidrigkeitenrechts durch die
Aufbereitung aus der Sicht des Unternehmens eine klare Struktur
gewonnen hat. Das Werk darf uneingeschränkt empfohlen werden.
Diese 2. Auflage wird dazu beitragen, dass das Handbuch
endgültig zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder
Bibliothek eines mit Wirtschaftsstrafrecht befassten Juristen und
eines Wirtschaftsunternehmens wird.“
MinRat Dr. Martin
Schairer, in: Die Justiz 1994, 30 f
„Die Aufgabe, das Wirtschaftsstraf- und
–ordnungswidrgkeitenrecht in einer systematischen
Gesamtdarstellung annähernd vollständig und dennoch
übersichtlich darzustellen, gleicht der Quadratur des Kreises:
… Die Verfasser sind diesem Ziel dennoch zumindest sehr nahe
gekommen. …Gelungen ist nicht nur die Gesamtanlage des
Werkes, sondern auch die Darstellung der einzelnen Bereiche….
Der „Müller-Gugenberger“ ist … nicht nur
für den Strafrechtspraktiker, sondern gerade auch für den
zivilrechtlichen Berater ein unentbehrliches Hilfsmittel bei der
täglichen Arbeit. …“
RA Dr. Detlev Geerds,
Rostock, in: JR 1994, 525 f
„… Die von allen Rezensenten
hervorgehobenen Vorzüge der Erstauflage können
bestätigt werden. Insoweit ist die … Zweitbearbeitung
eine konsequente Fortführung der brillanten Leistung aus dem
Jahre 1987! Möge – im Abstand von 4 – 5 Jahren
wiederum eine aktualisierte Fassung aus der Feder des kompetenten
Autorenteams erscheinen!“
Dr. Rüdiger Molketin,
Bochum, in: UPR 1993, 335
„Das Buch ist uneingeschränkt zu
empfehlen. Der oft missbrauchte Begriff „Standardwerk“
lässt sich auf diese Veröffentlichung ohne Vorbehalt
anwenden. Jeder Berater kann sich rasch, übersichtlich und
kompetent über den aktuellen Rechtsstand informieren und dem
ratsuchenden Mandanten umfassend Hilfestellung geben.“
StA Raimund Weyand,
St. Ingbert , in: INF 1992, 456
„… Wer über Grenzen und Risiken
wirtschaftlichen Tuns mehr erfahren will, vor allem sein Handeln
überhaupt nicht erst in den Geruch einer Ordnungswidrigkeit
oder gar Straftat bringen möchte oder wer mit der
Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität befasst ist, dem
wird dieses Handbuch sachdienlicher Ratgeber und ergiebiges
Nachschlagewerk sein. … dieses außerordentlich
übersichtlich gegliederte und anspruchsvoll durchgearbeitete
Werk …entbehrt keinen Komfort, den man von einem
seriösen Handbuch erwartet …
N.N. in WiR 1992, 479