zur 2. Auflage
„… Das relativ rasche Erscheinen der erheblich erweiterten 2. Auflage zeigt, dass für die Darstellung ein Bedürfnis bei Unternehmern und ihren Beratern besteht und dass das Werk diesem Bedürfnis gerecht wird. In der Tat handelt es sich um die einzige vollständige und aktualisierte Gesamtdarstellung des deutschen Wirtschaftsstrafrechts…  Bekanntlich hat die längst etablierte Tätigkeit spezialisierter  Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Wirtschaftsstrafsachen das unternehmerische Risiko beträchtlich gesteigert. Dieses Risiko kalkulieren zu helfen ist heute Pflicht jeden Beraters. Das vorliegende Werk ist hierzu ein vorzüglicher und unentbehrlicher Ratgeber.“
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann, Freiburg /Br., in: NJW 1993, 46
„Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass dieses Kompendium des Wirtschaftsstrafrechts dem in Vorwort gesetzten Anspruch uneingeschränkt gerecht wird, … Nach den teilweise erheblichen Erweiterungen und Neubearbeitungen bleiben nur noch wenige Ergänzungswünsche offen. Positiv hervorzuheben ist auch, dass die Bearbeiter stärker als in der Erstauflage Position beziehen. …Insgesamt hat das Werk durch die Überarbeitung nichts von seiner Stärke eingebüßt, sondern im Gegenteil an Prägnanz und Informationsgehalt deutlich gewonnen. Es wird sich deshalb auch weiterhin für den Praktiker – sei es den Unternehmer selbst oder seine Berater – als unverzichtbares Nachschlagewerk erweisen.“
Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Bayreuth, in: GA 1994, 83 – 88
„…in nicht mehr zu überbietender Weise gelungen, eine übersichtliche und leicht durchschaubare Gliederung herzustellen, die es auch dem Nichtjuristen ermöglicht, rasch zu den Themen vorzustoßen, die ihn gerade interessieren… Insgesamt lässt sich zusammenfassend zu dem Werk „Wirtschaftsstrafrecht“ sagen, dass es längst einen unverzichtbaren Bestandteil für die Handbibliothek aller darstellt, die sich mit Wirtschaftsstrafrecht befassen.“
Dr. H. Ebel, Prof. an der Fachhochschule für Polizei, Villingen-Schwenningen, in: AW-Prax 1995, 75
„An dem Handbuch fasziniert nach wie vor die Leistung, dass die vielschichtige und unübersichtliche, über zahllose Rechtsvorschriften verstreute Rechtsmaterie des Wirtschaftsstraf- und –ordnungswidrigkeitenrechts durch die Aufbereitung aus der Sicht des Unternehmens eine klare Struktur gewonnen hat. Das Werk darf uneingeschränkt empfohlen werden. Diese 2. Auflage wird dazu beitragen, dass das Handbuch endgültig zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder Bibliothek eines mit Wirtschaftsstrafrecht befassten Juristen und eines Wirtschaftsunternehmens wird.“
MinRat Dr. Martin Schairer, in: Die Justiz 1994, 30 f
„Die Aufgabe, das Wirtschaftsstraf- und –ordnungswidrgkeitenrecht in einer systematischen Gesamtdarstellung annähernd vollständig und dennoch übersichtlich darzustellen, gleicht der Quadratur des Kreises: … Die Verfasser sind diesem Ziel dennoch zumindest sehr nahe gekommen. …Gelungen ist nicht nur die Gesamtanlage des Werkes, sondern auch die Darstellung der einzelnen Bereiche…. Der „Müller-Gugenberger“ ist … nicht nur für den Strafrechtspraktiker, sondern gerade auch für den zivilrechtlichen Berater ein unentbehrliches Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit. …“
RA Dr. Detlev Geerds, Rostock, in: JR 1994, 525 f
„… Die von allen Rezensenten hervorgehobenen Vorzüge der Erstauflage können bestätigt werden. Insoweit ist die … Zweitbearbeitung eine konsequente Fortführung der brillanten Leistung aus dem Jahre 1987! Möge – im Abstand von 4 – 5 Jahren wiederum eine aktualisierte Fassung aus der Feder des kompetenten Autorenteams erscheinen!“
Dr. Rüdiger Molketin, Bochum, in: UPR 1993, 335
„Das Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen. Der oft missbrauchte Begriff „Standardwerk“ lässt sich auf diese Veröffentlichung ohne Vorbehalt anwenden. Jeder Berater kann sich rasch, übersichtlich und kompetent über den aktuellen Rechtsstand informieren und dem ratsuchenden Mandanten umfassend Hilfestellung geben.“
StA Raimund Weyand, St. Ingbert ,  in: INF 1992, 456
„… Wer über Grenzen und Risiken wirtschaftlichen Tuns mehr erfahren will, vor allem sein Handeln überhaupt nicht erst in den Geruch einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat  bringen möchte oder wer mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität befasst ist, dem wird dieses Handbuch sachdienlicher Ratgeber und ergiebiges Nachschlagewerk sein. … dieses außerordentlich übersichtlich gegliederte und anspruchsvoll durchgearbeitete Werk …entbehrt keinen Komfort, den man von einem seriösen Handbuch erwartet …
N.N. in WiR 1992, 479