zur 1. Auflage
„… Der durchschlagende Vorteil und große Nutzen des nunmehr erschienenen Werkes liegt in der auf den neuesten Stand befindlichen, sprachlich gelungenen und klar gegliederten Übersicht über die weit verstreuten Teile des Wirtschaftsstrafrechts. … Der … Besondere Teil des Buches ist ebenso umfangreich wie geglückt.
… eine imponierende Übersicht über das deutsche Wirtschaftsstrafrecht… Wer nicht sogleich zum Spezialschrifttum greifen will, sondern einen Überblick über die straf- und bußgeldbewehrten Pflichten im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit sucht, wird aus dem Werk nachhaltigen Gewinn ziehen. Dies gilt nicht nur für den Unternehmer selbst, sondern vor allem auch für seine Berater…
Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Tiedemann, Freiburg/Br., in: NJW 1988, 1311 f
„… jetzt die erstmalig zusammengefasste und geordnete Stofffülle, deren systematische Bewältigung einer Sysiphusarbeit nahekommen musste. … bestechende(n) Logik im Aufbau des Werkes und … homogene(n) Darstellung der verzweigten Problemfelder… 
… ein rundum gelungenes Werk … macht das Wirtschaftsstrafrecht als abgrenzbarer Teil unseres Strafrechts lernbar, lehrbar, anwendbar und berechenbar. Es gehört …in die Hand jeden Strafrichters und Staatsanwalts und es gehört zur Grundausstattung  der zur Ermittlung von Wirtschaftsstrafsachen bestellten Kriminal- und Steuerfahndungsbeamten; Verteidiger werden es tunlich als Vademecum benützen, … und – selbstverständlich – gehört es auf die Schreibtische der in den Chefetagen der Unternehmen Verantwortlichen…“
Ministerialdirigent Prof. Dr. Rolf Keller, Stuttgart, in: Die Justiz 1988, 439 f
„… Ziel war ein Versuch, eine Gesamtdarstellung des Wirtschaftsstrafrechts zu erstellen. Dieser Versuch ist – um es vorwegzunehmen – durchaus geglückt. … Den Verfassern ist es gelungen, eine schier grenzenlose Materie auf begrenztem Raum anschaulich und informativ darzustellen. Namentlich in den entlegeneren Rechtsgebieten erleichtert das Buch den Zugang ganz erheblich. Insofern ist das Werk ein deutlicher Gewinn für die Praxis.“
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wolfgang Joecks, St. Augustin/Frankfurt,  in: wistra 1990, 16
„… Insgesamt ist die vorliegende ‚Gesamtdarstellung‘ eine Meisterleistung, ein Buch ‚aus der Praxis für die Praxis‘. Angesichts der Schwierigkeiten und der Komplexität der Materie, die sich zudem auf zahllose Rechtsgebiete erstreckt, füllt das Werk eine seit langem spürbar empfundene ‚Lücke‘. … Selten kann ein Rezensent einem Buch bescheinigen, bereits seit dem Erscheinen ein ‚Standardwerk‘ zu sein; in concreto ist diese Klassifizierung gerechtfertigt. Vorliegendes Werk braucht keine Maßstäbe mehr zu setzen; es ist bereits ein solcher!
Dr. Rüdiger Molketin, Bochum, in: UPR (Umwelt- und Planungsrecht) 1988, 341 f
„… ein schon jetzt nicht mehr wegzudenkendes Werk für denjenigen …, der sich mit Wirtschaftsstrafrecht zu befassen hat. …eine umfassende Übersicht über das deutsche Wirtschaftsstrafrecht …, die sich …als ein einheitliches Gesamtwerk präsentiert.  …ein unverzichtbares Werk …
Wiss. Mitarbeiter Dr. Christoph Krehl, Frankfurt/M, in: Strafverteidiger 1988, 459 f
„… Ich scheue mich nicht, den häufig zu lesenden Satz aufzugreifen, dass diese Darstellung eine bestehende Lücke schließt. Hier  ist dies wirklich der Fall.“
Prof. Dr. Günther Kohlmann, Köln, in: Recht der Arbeit 1990, 186
„… Die vorliegende Gemeinschaftsarbeit bewährter Praktiker schließt … mit ihrer problembezogenen Erörterung aller strafrechtlich wichtigen Vorschriften eine Lücke  und bietet mit systematischer, leicht überschaubarer Darstellung für universitäre  Ausbildungszwecke vielfältige Einsatzmöglichkeiten. In verständlicher und eingängiger Ausdrucksweise geschrieben, ermöglicht sie aktuelle und komprimierte Information, die sonst nur in schwer zugänglichem Spezialschrifttum zu finden ist. …
Akad. Rat Dr. Joerg Brammsen, Bayreuth, in: JurA 1989, Heft 7 
„… ist es das besondere Verdienst der Autoren, dass sie in einem noch handlichen Band die zahlreichen einschlägigen Vorschriften zusammengefasst, geordnet und erläutert haben. Sie haben damit eine Enzyklopädie des Wirtschaftsstraf- und –ordnungswidrigkeitenrechts geschaffen und eine Lücke in der strafrechtlichen Literatur geschlossen. Das Werk ist fast unentbehrlich…“
Oberamtsanwalt Dipl.-RPfl. Günter Reiß, Schwetzingen,  in: Rpfleger 1988, 388
„… Ziel erreicht. … gelungen…  Das Buch zeichnet sich durch einen klaren und übersichtlichen Aufbaus aus. … Ich kann dieses Werk all denen Kollegen empfehlen, die aus praktischer Sicht eine Gesamtdarstellung bevorzugen, mit der sich gut arbeiten lässt. Die Qualifikation der Autoren spiegelt sich in dem Buch wider.
Rechtsanwalt Stephan Schultze, Berlin 30, in: Berliner AnwBl  1988, 322
„Das Werk schließt eine wesentliche Lücke. … Die Arbeit versteht sich als Leitfaden für alle mit Wirtschaftsfragen befassten Praktikern, … Diesem Anspruch wird das Buch in vollem Umfang gerecht.
Rechtsanwältin Irene Wind, Bonn, in: RDV 1988, 302 f
„…nur skizzenhaft angedeutet, welche Stofffülle die Verfasser in verständliche und verlässliche Formulierungen gebracht haben. Es gibt kein vergleichbares Werk, in dem in so exzellenter Weise zu den aktuellen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts Stellung genommen wird. …Dank und Anerkennung für diese in jeder Hinsicht empfehlenswerte Neuerscheinung.
Regierungsdirektor Lohmeyer, Berlin, in: Beilage zu den ZFN 2/88
„… Betrachtet man … die Gesamtkonzeption, so kann man ihr die Anerkennung nicht versagen: ein das gesamte Wirtschaftsstrafrecht umfassendes Handbuch, das – dazu noch in handlicher  Form -  einen problemlosen Zugang zu diesem in der Praxis so wichtigen Gebiet verschafft, war dringend notwendig. …
Prof. Dr. U. Berz, Bochum, in: Neue Wirtschaftsbriefe (NWB) 1989 H. 23
„… eine keineswegs nur für die Praxis nützliche Neuerscheinung, für die Herausgeber und Verfassern Dank gebührt. …“
RA Dr. Detlev Geerds, in: Archiv für Kriminologie 1989 H. 5/6
„… Alles in allem ein von Praktikern geschriebenes und der Praxis verpflichtetes Buch. Es sei zur Anschaffung empfohlen.“
A.G. in: Kreditwesen 1989, S. 44
„Abschließend kann gesagt werden, dass das Werk für Unternehmen und ihre Verantwortlichen, für Wirtschaftsverbände und –organisationen, für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie für mit Wirtschaftsfragen befasste Behörden, für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte und für jeden, der einen Überblick über dieses vielschichtige Rechtsgebiet sucht, gleichermaßen empfohlen werden.“
N.N.  in: ZfZ 1988, 256
„Gerade auch für Sozialrechtler aller Sparten ist das Werk wertvoll. Das ist die Folge seiner Querschnittsbezogenheit als auch der Fülle der in ihm enthaltenen Hinweise und Ideen, die nur aufgegriffen werden müssen. Dieser Zugriff fällt nun entschieden leichter.“
RiSozG Dr. Hans-Wolfgang Diemer, in: SGb 1989, 360
„Das sorgfältig erarbeitete und sehr informative Werk ist für den kriminalpolizeilichen Praktiker uneingeschränkt zu empfehlen.“
N.N. in: „der kriminalist“ 1989, 36
„… Es ist ein anspruchsvolles juristisches Handbuch zum Thema Strafrecht – aber eben ein Handbuch mit der Zielsetzung „Richtiges Verhalten“ und nicht mit der Zielsetzung „Richtige strafrechtliche Einordnung bereits geschehener Taten“. Darum ein besonders wertvolles Buch für die Beratungspraxis, für die Rechtsabteilung im Unternehmen und den juristisch geschulten Unternehmer.“
N.N. in: WiK 1988, 26
„… Die Verfasser, allesamt gestandene Praktiker, haben mit dieser Gesamtdarstellung des deutschen Wirtschaftsstraf- und –ordnungswidrigkeitenrechts eine wesentliche Lücke geschlossen.“
N.N. in: WM 1988, 440
„… Wenngleich sich dieses umfassende und nahezu „fesselnd“ geschriebene Werk mit den deutschen Rechtsbestimmungen befasst, so ist es auch für den österreichischen Raum von ganz besonderem Interesse. Es ist durchaus im Stande, den juristischen Horizont auf diesem weiten Rechtsgebiet zu vergrößern.“
N.N. in: Der Gesellschafter 1988 Nr. 2, Manz Verlag, Wien 
„Eu égard au caractère très élaboré du droit allemand en la matière, à la veille de l‘ instauration  d‘ un marché unique européen, il n‘ est pas besoin de souligner davantage l‘ utilité de l‘ ouvrage.“
A. Kohl  in: Revue de Droit Pénal et de criminologie (Paris), 1989, 76