„… Der durchschlagende Vorteil und
große Nutzen des nunmehr erschienenen Werkes liegt in der auf
den neuesten Stand befindlichen, sprachlich gelungenen und klar
gegliederten Übersicht über die weit verstreuten Teile
des Wirtschaftsstrafrechts. … Der … Besondere Teil des
Buches ist ebenso umfangreich wie geglückt.
… eine imponierende Übersicht
über das deutsche Wirtschaftsstrafrecht… Wer nicht
sogleich zum Spezialschrifttum greifen will, sondern einen
Überblick über die straf- und bußgeldbewehrten
Pflichten im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit
sucht, wird aus dem Werk nachhaltigen Gewinn ziehen. Dies gilt
nicht nur für den Unternehmer selbst, sondern vor allem auch
für seine Berater…
Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus
Tiedemann, Freiburg/Br., in: NJW 1988, 1311 f
„… jetzt die erstmalig
zusammengefasste und geordnete Stofffülle, deren systematische
Bewältigung einer Sysiphusarbeit nahekommen musste. …
bestechende(n) Logik im Aufbau des Werkes und … homogene(n)
Darstellung der verzweigten Problemfelder…
… ein rundum gelungenes Werk … macht
das Wirtschaftsstrafrecht als abgrenzbarer Teil unseres Strafrechts
lernbar, lehrbar, anwendbar und berechenbar. Es gehört
…in die Hand jeden Strafrichters und Staatsanwalts und es
gehört zur Grundausstattung der zur Ermittlung von
Wirtschaftsstrafsachen bestellten Kriminal- und
Steuerfahndungsbeamten; Verteidiger werden es tunlich als Vademecum
benützen, … und – selbstverständlich –
gehört es auf die Schreibtische der in den Chefetagen der
Unternehmen Verantwortlichen…“
Ministerialdirigent Prof. Dr. Rolf
Keller, Stuttgart, in: Die Justiz 1988, 439 f
„… Ziel war ein Versuch, eine
Gesamtdarstellung des Wirtschaftsstrafrechts zu erstellen. Dieser
Versuch ist – um es vorwegzunehmen – durchaus
geglückt. … Den Verfassern ist es gelungen, eine schier
grenzenlose Materie auf begrenztem Raum anschaulich und informativ
darzustellen. Namentlich in den entlegeneren Rechtsgebieten
erleichtert das Buch den Zugang ganz erheblich. Insofern ist das
Werk ein deutlicher Gewinn für die Praxis.“
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Wolfgang Joecks, St. Augustin/Frankfurt,
in: wistra 1990, 16
„… Insgesamt ist die vorliegende
‚Gesamtdarstellung‘ eine Meisterleistung, ein Buch
‚aus der Praxis für die Praxis‘. Angesichts der
Schwierigkeiten und der Komplexität der Materie, die sich
zudem auf zahllose Rechtsgebiete erstreckt, füllt das Werk
eine seit langem spürbar empfundene ‚Lücke‘.
… Selten kann ein Rezensent einem Buch bescheinigen, bereits
seit dem Erscheinen ein ‚Standardwerk‘ zu sein; in
concreto ist diese Klassifizierung gerechtfertigt. Vorliegendes
Werk braucht keine Maßstäbe mehr zu setzen; es ist
bereits ein solcher!
Dr. Rüdiger
Molketin, Bochum, in: UPR (Umwelt- und
Planungsrecht) 1988, 341 f
„… ein schon jetzt nicht mehr
wegzudenkendes Werk für denjenigen …, der sich mit
Wirtschaftsstrafrecht zu befassen hat. …eine umfassende
Übersicht über das deutsche Wirtschaftsstrafrecht
…, die sich …als ein einheitliches Gesamtwerk
präsentiert. …ein unverzichtbares Werk
…
Wiss. Mitarbeiter Dr. Christoph
Krehl, Frankfurt/M, in: Strafverteidiger 1988, 459
f
„… Ich scheue mich nicht, den
häufig zu lesenden Satz aufzugreifen, dass diese Darstellung
eine bestehende Lücke schließt. Hier ist dies
wirklich der Fall.“
Prof. Dr. Günther
Kohlmann, Köln, in: Recht der Arbeit 1990,
186
„… Die vorliegende
Gemeinschaftsarbeit bewährter Praktiker schließt …
mit ihrer problembezogenen Erörterung aller strafrechtlich
wichtigen Vorschriften eine Lücke und bietet mit
systematischer, leicht überschaubarer Darstellung für
universitäre Ausbildungszwecke vielfältige
Einsatzmöglichkeiten. In verständlicher und
eingängiger Ausdrucksweise geschrieben, ermöglicht sie
aktuelle und komprimierte Information, die sonst nur in schwer
zugänglichem Spezialschrifttum zu finden ist. …
Akad. Rat Dr. Joerg
Brammsen, Bayreuth, in: JurA 1989, Heft 7
„… ist es das besondere Verdienst der
Autoren, dass sie in einem noch handlichen Band die zahlreichen
einschlägigen Vorschriften zusammengefasst, geordnet und
erläutert haben. Sie haben damit eine Enzyklopädie des
Wirtschaftsstraf- und –ordnungswidrigkeitenrechts geschaffen
und eine Lücke in der strafrechtlichen Literatur geschlossen.
Das Werk ist fast unentbehrlich…“
Oberamtsanwalt Dipl.-RPfl. Günter
Reiß, Schwetzingen, in: Rpfleger 1988,
388
„… Ziel erreicht. …
gelungen… Das Buch zeichnet sich durch einen klaren und
übersichtlichen Aufbaus aus. … Ich kann dieses Werk all
denen Kollegen empfehlen, die aus praktischer Sicht eine
Gesamtdarstellung bevorzugen, mit der sich gut arbeiten lässt.
Die Qualifikation der Autoren spiegelt sich in dem Buch
wider.
Rechtsanwalt Stephan
Schultze, Berlin 30, in: Berliner AnwBl 1988,
322
„Das Werk schließt eine wesentliche
Lücke. … Die Arbeit versteht sich als Leitfaden für
alle mit Wirtschaftsfragen befassten Praktikern, … Diesem
Anspruch wird das Buch in vollem Umfang gerecht.
Rechtsanwältin Irene
Wind, Bonn, in: RDV 1988, 302 f
„…nur skizzenhaft angedeutet, welche
Stofffülle die Verfasser in verständliche und
verlässliche Formulierungen gebracht haben. Es gibt kein
vergleichbares Werk, in dem in so exzellenter Weise zu den
aktuellen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts Stellung genommen wird.
…Dank und Anerkennung für diese in jeder Hinsicht
empfehlenswerte Neuerscheinung.
Regierungsdirektor Lohmeyer,
Berlin, in: Beilage zu den ZFN 2/88
„… Betrachtet man … die
Gesamtkonzeption, so kann man ihr die Anerkennung nicht versagen:
ein das gesamte Wirtschaftsstrafrecht umfassendes Handbuch, das
– dazu noch in handlicher Form - einen
problemlosen Zugang zu diesem in der Praxis so wichtigen Gebiet
verschafft, war dringend notwendig. …
Prof. Dr. U. Berz, Bochum,
in: Neue Wirtschaftsbriefe (NWB) 1989 H. 23
„… eine keineswegs nur für die
Praxis nützliche Neuerscheinung, für die Herausgeber und
Verfassern Dank gebührt. …“
RA Dr. Detlev Geerds, in:
Archiv für Kriminologie 1989 H. 5/6
„… Alles in allem ein von Praktikern
geschriebenes und der Praxis verpflichtetes Buch. Es sei zur
Anschaffung empfohlen.“
A.G. in: Kreditwesen 1989, S.
44
„Abschließend kann gesagt werden, dass
das Werk für Unternehmen und ihre Verantwortlichen, für
Wirtschaftsverbände und –organisationen, für
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie
für mit Wirtschaftsfragen befasste Behörden, für
Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte und für jeden, der
einen Überblick über dieses vielschichtige Rechtsgebiet
sucht, gleichermaßen empfohlen werden.“
N.N. in: ZfZ 1988, 256
„Gerade auch für Sozialrechtler aller
Sparten ist das Werk wertvoll. Das ist die Folge seiner
Querschnittsbezogenheit als auch der Fülle der in ihm
enthaltenen Hinweise und Ideen, die nur aufgegriffen werden
müssen. Dieser Zugriff fällt nun entschieden
leichter.“
RiSozG Dr. Hans-Wolfgang
Diemer, in: SGb 1989, 360
„Das sorgfältig erarbeitete und sehr
informative Werk ist für den kriminalpolizeilichen Praktiker
uneingeschränkt zu empfehlen.“
N.N. in: „der kriminalist“
1989, 36
„… Es ist ein anspruchsvolles
juristisches Handbuch zum Thema Strafrecht – aber eben ein
Handbuch mit der Zielsetzung „Richtiges Verhalten“ und
nicht mit der Zielsetzung „Richtige strafrechtliche
Einordnung bereits geschehener Taten“. Darum ein besonders
wertvolles Buch für die Beratungspraxis, für die
Rechtsabteilung im Unternehmen und den juristisch geschulten
Unternehmer.“
N.N. in: WiK 1988, 26
„… Die Verfasser, allesamt gestandene
Praktiker, haben mit dieser Gesamtdarstellung des deutschen
Wirtschaftsstraf- und –ordnungswidrigkeitenrechts eine
wesentliche Lücke geschlossen.“
N.N. in: WM 1988, 440
„… Wenngleich sich dieses umfassende
und nahezu „fesselnd“ geschriebene Werk mit den
deutschen Rechtsbestimmungen befasst, so ist es auch für den
österreichischen Raum von ganz besonderem Interesse. Es ist
durchaus im Stande, den juristischen Horizont auf diesem weiten
Rechtsgebiet zu vergrößern.“
N.N. in: Der Gesellschafter 1988 Nr. 2,
Manz Verlag, Wien
„Eu égard au caractère très
élaboré du droit allemand en la matière, à la
veille de l‘ instauration d‘ un marché
unique européen, il n‘ est pas besoin de souligner
davantage l‘ utilité de l‘ ouvrage.“
A. Kohl in:
Revue de Droit Pénal et de criminologie (Paris), 1989,
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