Bei einer 6.
Auflage ist es – anders als bei der Erstauflage 1987 –
nicht mehr geboten, die Bedeutung der hier behandelten Thematik,
die Konzeption dieser Darstellung (samt ihrer Grenzen) und die
Motivation von Herausgeber und Autoren im Vorwort zu
erläutern; insoweit sei auf den stark Überarbeiteten
§ 1 verwiesen. Nur die wichtigsten Änderungen in sachlicher und
personeller Hinsicht seien
hier kurz angesprochen.
1. Die
Änderungen inhaltlicher
Art sind primär
durch die weiterhin lebhafte Tätigkeit der nationalen und
Übernationalen Gesetzgeber bestimmt; doch auch die
kontinuierliche Spruchtätigkeit der Gerichte war
einzuarbeiten. Wiederholt war auch ein Wechsel des Bearbeiters
Anlass für eine durchgreifende Neubearbeitung.
a) Im 1. Teil ist
das 1. Kapitel „Bereich des Wirtschaftsstrafrechts“
(§§
1–9) umstrukturiert
worden.
– Die
bisherigen §§ 1–3 wurden unter Beibehaltung der
Substanz in einem erweiterten § 1 „Einführender
Überblick“ zusammengefasst. Dem folgt als § 2 eine
Neubearbeitung der Thematik „Zur
Wirtschaftskriminalität“ (früher § 7). Dadurch
wurde Raum geschaffen, den zunehmenden Herausforderungen durch die
grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität besser
gerecht zu werden. Im Anschluss an die Neubearbeitung des
„Internationalen Strafrechts“ (§ 4) ist das
„Europarecht“ (§ 5 alt) auf zwei Paragrafen
aufgeteilt worden: Der inhaltlich erweiterte § 5 ist dem
Strafrecht der internationalen Organisationen gewidmet,
während das Strafrecht der EU nun Gegenstand des erweiterten
§ 6 ist. Neu ist der § 7 „Ausländisches
Wirtschaftsstrafrecht“, der einen Einstieg in das
Wirtschaftsstrafrecht ausgewählter Nachbarstaaten und
wichtiger Handelspartner bieten will. Der hochaktuelle Bereich
der Rechtshilfe (jetzt § 8) ist auf den neuesten Stand
gebracht.
– Der das
(nun) 2. und 3. Kapitel des Einführungsteils (§§
10-21) betreffende Wunsch nach einem „zusätzlichen
allgemeinen Kapitel zum Ordnungswidrigkeitenrecht“
(Satzger/Suchy, JZ 2012, 307) ließ sich zwar im Rahmen der
vorhandenen Gliederung nicht verwirklichen. Jedoch ist dem
berechtigten Anliegen nach einer „Stärkung“ des Rechts der
Ordnungswidrigkeiten durch
zahlreiche Einzelmaßnahmen Rechnung getragen worden;
insbesondere wurde der bislang sehr knappe § 14 „Verfahren in
Ordnungswidrigkeiten“ deutlich erweitert. Zudem wurden die
bisher in § 30 F platzierten Ausführungen über die
Verbandgeldbuße in § 21 C vorgezogen. Zur – ebenfalls
angeregten – Streichung bzw. weitgehenden Kürzung dieses
Bereichs (Stohrer, Die Justiz 2011, 172) konnten wir uns indessen
nicht entschließen, zumal an anderer Stelle
(Chr.
Schröder, Der
Bankpraktiker 2012, 388) diese Darstellung als
„ausgesprochener Tipp“ bewertet wurde.
b) Auch im
2. und 3.
Teil haben sich
erhebliche Veränderungen vollzogen:
–
Eingefügt wurde – entsprechend der Anregung von
Bittmann (wistra 2011, 373 f.) – als neuer
§ 31 eine zusammenfassende Behandlung der bisher verstreut
erörterten Thematik „Compliance“.
– Ein
erweiterter §
32 enthält die
Neubearbeitung des zentralen Themas „Untreue“ (bisher §§ 31, 32). Die
Bereiche der „Kapitalbeschaffung“ (§§ 27, 28, 50) und der
Publizität (§ 41) wurden neu geschrieben und
dabei teilweise deutlich gestrafft.
–
Durchgreifend überarbeitet wurden die Bereiche
„Arbeitsschutz“ und „Betriebsverfassung“ (§§ 34, 35); auch die
Themen Illegale
Beschäftigung (§§ 36, 37) und
Beitragsvorenthaltung (§ 38) erforderten eine intensive
Überarbeitung.
– Die
Thematik der Korruption (§ 53) hat im Zuge der Neubearbeitung
eine deutliche Erweiterung erfahren.
– Das AWG
2013 hat eine Neufassung
des Außenwirtschaftsrechts (§§ 15 C, 62, 73) erforderlich
gemacht, während das Kartellrecht (§§ 15 D, 57)
neben der 8.
GWB-Novelle zahlreiche Neuerungen auf europäischer
Ebene erfahren hat.
–
Fortgesetzte gesetzliche Änderungen waren nicht nur im
Steuerrecht
(§§ 43-46, 15 A, B),
sondern auch im Umweltrecht (§ 54), im Bereich der
Datentechnik
einschließlich Zahlungsverkehr
(§§ 42, 49) und des Finanzwesens (§§ 66-69), des Verbraucherschutzes (besonders § 56) und des
Gesundheitswesens
(§ 72)
einzuarbeiten.
c) Einen
Schwerpunkt der Neuauflage bildet die Neubearbeitung des 4. Teils
„Unternehmensbeendigung“
mit dem Ziel einer Straffung in Verbindung mit hoher Transparenz.
Dabei war insbesondere der aktuellen Gesetzgebung zur Erleichterung
der Unternehmenssanierung (ESUG) Rechnung zu tragen (besonders
§ 77). Dies hat für das ganze Insolvenzstrafrecht (§§
75-88) nicht nur zu
einer stark veränderten Gliederung geführt – so
z.B. ist die Insolvenzverschleppung von § 84 nach § 80
„vorgerückt“ –, sondern auch zu
vielfältigen inhaltlichen Änderungen.
2. a) Die
bedeutsamste Veränderung im personellen Bereich ist bereits aus dem Titel
ersichtlich: Klaus
Bieneck, Mitautor seit der
ersten Stunde sowie Mitherausgeber über 3 Auflagen, ist wenige
Monate nach Erscheinen der 5. Auflage verstorben. Seiner Mitarbeit
und Mitgestaltung sei hier nochmals mit großer Dankbarkeit
gedacht. Wir haben versucht, die von ihm hinterlassene Lücke
in seinem Sinne zu schließen.
Die
Herausgeberschaft für diese Auflage hat – wie schon in
den beiden ersten Auflagen – der Initiator des Werks wieder
allein übernommen (unter Aufgabe der Bearbeitung von § 5
und § 41), wirkungsvoll unterstützt vom derzeitigen
Leiter der Schwerpunktabteilungen für Wirtschaftsstrafsachen
der Staatsanwaltschaft Stuttgart, OStA Dr. Hans Richter.
Außerdem sind
Finanzpräsident a.D./RA Dr. Peter Bender und OStA Gernot Blessing aus persönlichen Gründen aus dem
Autorenteam ausgeschieden. Der frühere Leiter der
Wirtschaftsabteilungen der StA Stuttgart, OStA Wolfgang Schmid, hat nach seiner Pensionierung den Großteil
seiner bisherigen Beiträge in jüngere Hände gelegt;
nur § 56 „Produkthaftung“ und § 89
„Unternehmensnachfolge“ hat er auch für diese
Auflage bearbeitet. Den Ausgeschiedenen gilt unser herzlicher Dank;
was sie beigetragen haben, wirkt auch in den Neubearbeitungen
fort.
b) Dieser Aderlass
konnte zum einen dadurch ausgeglichen werden, dass einige
bewährte
Mitautoren zusätzliche „Lasten“ auf
sich genommen haben.
– So haben RA
Prof. Dr. Wolfgang
Winkelbauer und RA
Dr. Thorsten
Alexander neben dem
angestammten Thema „Verteidigung“ (§ 16) auch die
Darstellung der Thematik „Compliance“ (§ 31 neu)
und das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollrecht
(§§ 15 C, 62, 73; bisher Klaus Bieneck) übernommen.
– In
Fortführung der bereits in der Vorauflage eingeleiteten
Nachfolge von Klaus
Bieneck verantwortet
nun Hans
Richter – unter
Entlastung der bisherigen §§ 2–4 und 7 –
nahezu das gesamte Insolvenzstrafrecht (§§ 75 ff.);
allein die „Waren- und Kapitalbeschaffung in der Krise“
(§ 86, zuvor § 85) ist – neben den sonstigen
Bereichen des Betrugs – in den bewährten Hunden von
RiBGH a.D. Ulrich
Hebenstreit verblieben.
– EStA
Heiko
Wagenpfeil hat
zusätzlich zum Rechnungswesen (§§ 26 F, 40) die
Bereiche Publizität (§ 41) und Kapitalbeschaffung
(§§ 27, 28 teilweise, 50 A; bisher Wolfgang Schmid) neu bearbeitet.
– Von den
bisher von Gernot Blessing betreuten Themen haben sich EStA
Oliver
Henzler des
Arbeitsschutzrechts (§ 34) und OStA Andreas Thul des Betriebsverfassungsrechts (§ 35)
angenommen, während LOStA Dr. Joachim Dittrich § 64 „Sicherstellung im
Notfall“ weitergeführt hat.
c) Zum anderen
konnten sechs neue
Mitautor(inn)en für eine Mitwirkung gewonnen
werden:
– Dank der
Unterstützung von Prof. Dr. Ulrich Sieber sorgt der für das
Wirtschaftsstrafrecht zuständige Referent des
Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht in Freiburg/Br., Rechtsanwalt Dr.
Marc
Engelhart, dafür,
dass sich in den neu strukturierten §§ 4–7
wissenschaftlich fundierte Sachkunde mit praktischer Erfahrung
verbindet.
– Im Bereich
der Rechtshilfe (jetzt § 8) gewährleistet neben Frau Ltd.
OStAin Sandra
Bischoff der
zuständige Referent im baden-württembergischen
Justizministerium, EStA Dr. Alexander Nogrady, praxisnahe Aktualität.
– StA
Dr. Johannes
Fridrich hat sich
neben der Neufassung des § 2
„Wirtschaftskriminalität“ der Fortführung des
§ 30 „Einstandspflichten“ angenommen
(bisher Hans
Richter bzw.
Wolfgang
Schmid).
– Frau
RinLG Ilka
Ludwig hat sowohl die
Betreuung der Strohmann- und Scheingeschäfte (§ 29;
bisher Wolfgang
Schmid) als auch die
Neubearbeitung der Korruption (§ 53; bisher
Gernot
Blessing)
übernommen.
– Frau OStAin
beim BGH Anke
Hadamitzky gewährleistet, dass in das praktisch
so wichtigen Thema „Untreue“ (§ 32 neu) die
aktuelle Sichtweise der Revisionsinstanz direkt einfließen
kann.
– OStA
Dr. Alexander
Retemeyer, Osnabrück,
führt die bisher von Peter Bender bearbeiteten Bereiche der Subventionen (§
52) und eines Teils des Abgabenrechts (§§ 15 B, 44 D, 45)
weiter.
3. Unser Grundsatz,
die Randnummern der Vorauflage möglichst beizubehalten und
Ergänzungen mit Hilfsrandnummern zu versehen, ließ sich
allerdings wiederum nur eingeschränkt durchführen.
Vielfach war allein eine neue Zählung sinnvoll; Letzteres gilt
besonders für den 4. Teil.
Das Werk insgesamt
ist auf dem Stand von Anfang September 2014. Auch danach konnten im Rahmen der Drucklegung
noch einzelne wichtige Neuerungen aufgenommen werden – bis
hin zur Verschärfung der Voraussetzungen der Selbstanzeige im
Steuerrecht und zum 49. Strafrechtsänderungsgesetz vom
21.1.2015.
Auch in dieser
Auflage unverändert geblieben ist unsere Zielsetzung, den
dynamischen und außerordentlich vielschichtigen Bereich des
Wirtschaftsstrafrechts „aus der Praxis für die
Praxis“ in einem übersichtlichen Rahmen darzustellen und
dabei den einzelnen Bearbeitern viel Raum zur individuellen
Gestaltung der jeweiligen Thematik zu lassen.
Die professionelle
und engagierte Unterstützung durch das Lektorat im Verlag Dr.
Otto Schmidt – in Person von Frau Renate Lorenz – verdient erneut dankbare
Anerkennung. Besonders entlastend für die Autoren war, dass
diesmal das Sachregister von Frau RAin Dr. Brigitte
Hilgers-Klautzsch erstellt wurden; auch ihr gilt unser
herzlicher Dank.
Zum Schluss ergeht
wiederum die nachdrückliche Bitte an unsere Leser, uns
weiterhin zu unterstützen durch Kritik und Hinweise auf
Unzulänglichkeiten oder
Verbesserungsmöglichkeiten.
Stuttgart, im
Januar 2015
Der Herausgeber im
Namen aller Mitautoren