Dr. Thomas Trück
 
 
Erster Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Tübingen.
 
 
Seit 2000 bei der Staatsanwaltschaft Tübingen, dort unter Anderem befasst mit Wirtschaftsstrafsachen, Jugendschutzverfahren, Leitung der Vollstreckungsabteilung.
Themen
 
 
Schriftenverzeichnis
 
 
Monographie:
Mutmaßliche Einwilligung und passive Sterbehilfe durch den Arzt, Dissertation, Tübingen 1999.
Aufsätze:
Die revisionsrechtliche Einordnung der Rüge rechtsfehlerhafter Anwendung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung und Blutprobenentnahme, NStZ 2011, 202.
Mündliche Entscheidung des Ermittlungsrichters ohne Akten? - Überlegungen zu Zweck und Tragweite des strafprozessualen Richtervorbehalts am Beispiel von Durchsuchung und Blutprobenentnahme, JZ 2010, 1106.
Gemeinsam mit Hering und Hölscher, Opferberichterstattung im Strafverfahren, NStZ 2008, 673.
Die Rechtsprechung des BGH zur Ablehnung von Beweisanträgen auf Vernehmung eines Sachverständigen, NStZ 2007, 377.
Die Problematik der Rechtsprechung des BGH zum bedingten Tötungsvorsatz, NStZ 2005, 233
Herausgabe von Bändern einer Videovernehmung an den Verteidiger im Wege der Akteneinsicht?, NStZ 2004, 129.
Urteilsanmerkungen:
Widersprüchliche Ablehnungsbegründung eines Beweisantrags – Mangelhaftigkeit vorbereitenden Erstgutachtens, NStZ 2010, 586.
Niedrige Beweggründe – subjektive Komponente, NStZ 2004, 497.