Elektronisches Grundbuch
Das Elektronische Grundbuch für Baden-Württemberg
Die Landesregierung hat am 20. April 1998 beschlossen, das Elektronische Grundbuch (EGB) bis Ende 2003 flächendeckend in Baden-Württemberg einzuführen. Das Elektronische Grundbuch soll die papierlose Führung von Grundbüchern ermöglichen.
Die Grundbuchdatenzentrale beim AG Stuttgart ermöglicht den elektronischen Zugang über das Internet Zulassung berechtigter Nutzer).
Einen Überblick über den Aufbau eines "Grundbuchs" (eigenlich Grundbuchblatt) finden Sie hier und hier. Zum Stand in Deutschland siehe hier.
Näheres zum Thema und zu den Besonderheiten des  baden- württembergischen Rechts finden Sie in Gräßlin/Rastätter, Handbuch der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Baden- Württemberg, Stand Lfg. 2/2000, 3.17/1 ff, sowie in der Saarbrücker Bibliothek (Prof. Rüßmann).