Das Elektronische Grundbuch für Baden-Württemberg
Die Landesregierung hat am 20. April 1998 beschlossen, das Elektronische Grundbuch
(
EGB) bis
Ende 2003 flächendeckend in Baden-Württemberg einzuführen. Das Elektronische Grundbuch soll
die papierlose Führung von Grundbüchern ermöglichen.
Die Grundbuchdatenzentrale beim AG Stuttgart ermöglicht den elektronischen
Zugang über das
Internet Zulassung berechtigter Nutzer).
Einen Überblick über den Aufbau eines "Grundbuchs" (eigenlich Grundbuchblatt)
finden Sie
hier
und hier.
Zum Stand in Deutschland siehe
hier.
Näheres zum Thema und zu den Besonderheiten des baden- württembergischen Rechts finden
Sie in
Gräßlin/Rastätter, Handbuch der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Baden-
Württemberg, Stand
Lfg. 2/2000, 3.17/1 ff, sowie in der Saarbrücker Bibliothek (Prof. Rüßmann).